Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Bauordnung wurde die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen ab Oktober 2025 kommunalisiert, die entsprechenden staatlichen Pflichten dazu sind entfallen. Kommunen, müssen deswegen nun durch eigene Stellplatzsatzungen sicherstellen, wenn sie eine entsprechende Stellplatzpflicht beibehalten wollen.
In der Sitzung vom 16.09.2025 hat der Marktgemeinderat daher eine Stellplatzsatzung für den Markt Gangkofen beschlossen. Danach sind grundsätzlich für Gebäude mit Wohnungen 1,5 Stellplätze je Wohnung erforderlich. Im Übrigen gelten die in der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen.
Die Satzung liegt im Rathaus des Marktes Gangkofen, Marktplatz 21/23, 84140 Gangkofen, ZiNr. 15/17 (2. Stock) aus und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden. Zudem ist sie zusammen mit der Bekanntmachung auf der Homepage des Marktes Gangkofen https://www.gangkofen.de/stellplatzsatzung abrufbar.