Grundsteuerreform 

 

Aktuelle Informationen der Finanzbehörden lesen Sie auch immer wieder unter    https://www.grundsteuer.bayern.de/    .

 

 

Die Grundsteuerreform hat sich auch dahingehend geändert, dass Haus- oder Grundstückseigentümer die meisten Arten von Veränderungen der Eigentumsverhältnisse nach dem 01.01.2022 dem Finanzamt selbständig anzeigen müssen.

Eine Aufforderung des Finanzamtes erfolgt nicht.

 

Die genauen Vorschriften hierzu entnehmen Sie bitte aus den ersten beiden Anhängen unten.

 

 

  • PDF (516.31 KB)
  • Stand: 18.12.2025 12:07
  • PDF (119.47 KB)
  • Stand: 18.12.2025 12:06

Vorgehen bei Rückfragen

im Zusammenhang mit der Grundsteuermessbetragsermittlung …mehr
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  • Stand: 21.11.2024 10:37