Kampfhundeverordnung

In die Kategorie fallende Hunde unbedingt anmelden

Die Marktverwaltung macht darauf aufmerksam, dass eine verpflichtende Anmeldung von Hunden besteht, die unter dem Begriff „Listenhunde“ der Kategorie I und II der Kampfhundeverordnung eingestuft und im Gemeindegebiet Gangkofen gehalten werden.

Ihre Haltung bedarf einer Erlaubnis, die nur unter ganz eng gefassten Kriterien erteilt werden kann.

Listenhunde der Kategorie I sind generell die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu.

 

Hunde der zweiten Gefahrenkategorie sind ebenfalls anzumelden, deren Kampfhundeeigenschaft bzw. besondere Gefährlichkeit solange vermutet wird, bis nicht durch entsprechendes Gutachten die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen werden kann. Zu diesen Hunderassen gehören Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

 

Die Anmeldung ist schriftlich bei der Marktverwaltung Gangkofen vorzulegen. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann mit Geldbuße bis zu Euro 10.000 belegt werden.

Soweit vorsätzlich illegal Listenhunde gehalten werden, erfüllt dies dem Tatbestand des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB). Bestraft wird auch, wer entgegen landesrechtlichen Verbots mit solchen Hunden Züchtungen durchführt und/oder mit ihnen handelt. Die Strafandrohung des Gesetzes geht von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe aus.