Infos für Hundehalter/innen

Marktgemeinde bittet um Beachtung

Die Marktgemeindeverwaltung bittet alle Hundehalter/innen, im Bezug auf ihre Vierbeiner bestimmte Regeln und Verhaltensweisen zu beachten:


Hundekot gehört in die Restmülltonne

 

Liegengelassener Hundekot ist ein ständiges Ärgernis für Bürger, Grundstückseigentümer, aber auch Gemeindearbeiter, die die Grünanlagen pflegen. Eigentlich sollte selbstverständlich sein, dass „Frauchen“ und „Herrchen“ die Hinterlassenschaften ihrer Hunde sofort entfernen und in selbst mitgenommenen Beuteln in der eigenen Restmülltonne entsorgen. Die meisten Hundebesitzer halten sich auch daran, dafür ein herzliches Dankeschön. Wie so oft gibt es dann aber eine Minderheit, die das nicht beherzigt. Hundekot ist nicht nur ein unfreundlicher Anblick, es können davon auch gesundheitliche Gefahren ausgehen, z.B. für spielende Kinder aber auch andere Hunde. Durch Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen gelangen Keime in den Futterkreislauf von Nutztieren, Krankheiten können auch hier die Folge sein.

Keine Hunde auf Kinderspielplätzen

Kinderspielplätze und Bolzplätze sind für Hunde grundsätzlich tabu, auch wenn sie an der Leine geführt würden. Entsprechende Beschilderungen an den Anlagen sind in der Regel vorhanden und müssen beachtet werden

.

Große Hunde und Kampfhunde immer an die Leine

 

Eine Anleinpflicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen besteht im gesamten Marktgemeindegebiet für große Hunde (Schulterhöhe von mindestens 50 cm) und für Kampfhunde. Die Hundeleine muss reißfest sein und darf eine Länge von maximal 2 Metern nicht überschreiten. Solche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung

 

Laut der Hundehaltungsverordnung des Marktes Gangkofen handelt jemand ordnungswidrig, wer große Hunde und Kampfhunde nicht an der geforderten Leine führt oder das Hundebetretungsverbot auf Kinderspielplätzen nicht einhält. Bei Nichtbeachtung drohen damit auch Bußgelder. Hundebesitzer, die eine Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch Hundekot in Kauf nehmen und nicht wieder entfernen, handeln ebenso nach der gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung ordnungswidrig. Beide Verordnungen sind auf der Homepage des Marktes Gangkofen unter „Satzungen/Verordnungen“ hinterlegt.