Infos für Hundehalter/innen

Marktgemeinde bittet um Beachtung

Die Marktgemeindeverwaltung bittet alle Hundehalter/innen, im Bezug auf ihre Vierbeiner bestimmte Regeln und Verhaltensweisen zu beachten:

 

Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen besteht in unserer Gemeinde grundsätzlich Anleinpflicht für Hunde. Das Freilaufenlassen der Hunde auf Privatgrundstücken wie auch auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen hat seine Grenzen, wenn die rechtlichen Belange des jeweiligen Eigentümers beeinträchtigt werden.

 

Immer wieder gibt es auch Probleme mit dem Hundekot. Der Gemeindebauhof wie auch Anwohner, die Wiesengrundstücke an den Spazierwegen haben, beklagen, dass ihnen die Pflege ihrer Flächen durch eben diesen Hundekot sehr erschwert wird.

Auch Landwirte weisen darauf hin, dass es nicht egal ist, ob die Hunde auf ihren Wiesen Kot absetzen. Wenn die Wiesen gemäht werden, wird das frische Gras, das daraus gewonnene Heu oder die Silage an Tiere, verfüttert. Keime sorgen dann oft für Krankheiten und so entsteht dadurch großer Schaden.

 

Daher die dringende Bitte: Sorgen Sie dafür, dass ihr Hund angeleint mit Ihnen spazieren geht und auch dafür, dass der Hundekot ordnungsgemäss entsorgt wird. 

Diese Rücksichtnahme erspart so manche Zwistigkeiten zwischen Hundehaltern und durch den Hund angegangenen oder gar verletzten Mitmenschen oder auch Schadensersatzansprüche von anderweitig Geschädigten.