Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Sollte die hier angebotene Onlinewahl nicht funktionieren können Sie auch per E-Mail über wahlamt@gangkofen.de Ihre Wahlunterlagen anfordern.

Wahlscheinanträge, die bereits mit der Hauptwahl (08.03.2026) beantragt wurden, werden automatisch allen Briefwählern zugesandt, sobald die Stimmzettel bei der Gemeinde verfügbar sind.

 

Für Wähler/innen, die erstmals in der Stichwahl eine Briefwahl beantragen wollen, steht nachfolgend die Online-Version zur Verfügung.

 

Zur Online-Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen nutzen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online unter https://www.gangkofen.de/wahlen/Landtagswahl_2023_Gankofen_Briefwahlantrag.html

 

Die Online-Funktion ist nur bis einschl. Mittwoch, 18.03.2026 möglich, da die Postlaufzeiten auch eingerechnet werden müssen. Anschließend ist nur noch eine persönliche Antragstellung im Rathaus möglich.

 

Als Wahlschein/Briefwahlantrag für die Stichwahl am 22.03.2026 kann auch die nachfolgende pdf-Datei verwendet werden. Der Antrag müsste dazu vollständig ausgefüllt rechtzeitig bis Mittwoch 18.03.2026 dem Markt Gangkofen zugeleitet werden (Einwurf in den Hausbriefkasten, per Post oder eingescannt per Email), damit rechtzeitig die Unterlagen noch auf dem Postweg zugeleitet werden können. Spätere Briefwahlanträge sollten wegen der erforderlichen Postlaufzeiten nur noch im Rahmen einer Vorsprache im Rathaus Gangkofen erfolgen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/