Hier sind alle im Zusammenhang mit der Kommunalwahl stehenden Bekanntmachungen und Hinweise zu finden, sie werden fortwährend aktualisiert.
Bis zum 15.02.2026 erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis des Marktes Gangkofen eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahlantrag). Die tatsächliche Versendung von Briefwahlunterlagen startet dann voraussichtlich ab 16.02.2026.
Wer dann keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und deswegen überprüfen möchte, ob eine Wahlberechtigung vorliegt, kann in der Zeit vom 16. – 20. Februar das beim Markt Gangkofen geführte Wählerverzeichnis einsehen. Näheres ist der unten zum Download zur Verfügung stehenden „Bekanntmachung Einsicht in Wählerverzeichnis 20.01.2026“ zu entnehmen.
Weitere Informationen, wie z.B. Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungsraum oder durch Briefwahl, Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel, können der ebenfalls unten angeführten „Wahlbekanntmachung 20.01.2026“ entnommen werden.
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderates Gangkofen:
Der nach den gesetzlichen Bestimmungen gebildete Wahlausschuss des Marktes Gangkofen hat in seiner Sitzung am Dienstag, 20.01.2026 die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderates beschlossen.
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und des Kreistags im Landkreis Rottal-Inn:
Der Wahlausschuss beim Landkreis Rottal-Inn hat ebenfalls am 20.01.2026 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und des Kreistags entschieden und bekanntgemacht (siehe unten).
Die zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie in den jeweils nachfolgend angefügten Bekanntmachungen.