Wegen der neuerdings hohen Corona-Infektionszahlen sieht sich das Landratsamt Rottal-Inn wieder zu Be- und Einschränkungen im täglichen Leben gezwungen.
Nahezu alle Landkreisbürgerinnen und -bürger werden in irgendeiner Form ab Dienstag, den 27. Oktober 2020 davon betroffen sein.
Die Bestimmungen lesen sie bitte hierzu im jeweils aktuellen Amtsblatt:
https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/amtliche-bekanntmachungen/amtsblatt-2021/
Dazu der Link mit den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/