Gemeindewerke warnen

vor gesetzeswidriger Telefonwerbung für Stromverträge

Der Marktgemeinde wurde gemeldet, dass seit ein paar Wochen immer wieder Bürgerinnen und Bürger von Telefonarufen erreicht werden, in denen für einen Wechsel des Energieversorgers geworben wird. So werden Einsparungen von mehreren 100 Euro pro Jahr in Aussicht gestellt. Die Anrufenden erklären auch gerne "im Auftrag" der Gemeindwerke Gangkofen zu handeln oder sogar dort angestellt zu sein.

 

Tatsache ist aber, das die Gemeindewerke Gangkofen gundsätzlich keine Telefonwerbung betreiben und auch Dritte nicht damit beauftragt haben.

 

Inzwischen ist auch klar, dass die angekündigten Einsparungen in der Regel nichts mit der Wahrheit zu tun haben und sogar oft nach einem solchen Telefonat mehr für den Energiebezug zu zahlen ist als vorher.

 

Die Gemeindewerke raten im Einklang mit den Verbraucherverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen sehr kritisch und vorsichtig zu sein. Auf gar keinen Fall dürfen die Stromzählernummer oder gar die Bankverbindung genannt werden. 

Zudem hat der Gesetzgeber inwzischen geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Stromversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich am Telefon erfolgen kann, sondern der Textform bedarf, d. h. wenigstens per SMS oder mit einer E-Mail. 

Sollte es aufgrund eines Telefonanrufes dennoch zu einem wirksamen Vertragsabschluss in Textform gekommen sein, haben Verbraucher immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.