Festsetzung der Niederschlagswassergebühr

Bescheide im Juli 2017 ergangen

 

Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten erfolgen nun seit Juli 2017 die Festsetzungen der Niederschlagswassergebühren für 2016 und folgende Jahre.

Künftige Veränderungen an den gebührenpflichtigen Flächen müssen von den Grundstückseigentümern unaufgefordert mitgeteilt werden und wirken sich zum 01.01. des Folgejahres der Änderung aus.

 Nachfolgend verschiedene Informationen sowie einen Vordruck zur Meldung einer Veränderung der gebührenpflichtigen Flächen

 Nähere Auskünfte erhalten Sie im Bauamt, Herr Kindermann, Tel. 08722/949419